Waldschwimmbad Plaue
99338 Plaue
Öffnungszeiten:
Mai, Juni, September von 12:00 bis 18:00 Uhr,
an den Wochenenden von 10:00 bis 20:00 Uhr
Juli und August von 10:00 bis 20:00 Uhr
Unentbehrlich für heiße Tage ist das im Jahre 1975 erbaute und 1992 sanierte Waldschwimmbad. Es ist ausgestattet mit einem Schwimmer- und einem Nichtschwimmerbecken sowie einem Planschbecken. Zum Erholen stehen eine große Liegewiese und zur sportlichen Betätigung zwei Volleyballplätze und Tischtennisplatten zur Verfügung. Ebenso können Strandkörbe, Liegestühle und Sonnenschirme ausgeliehen werden.
Für das leibliche Wohl sorgt eine Gaststätte mit Imbissversorgung.
Vor dem Schwimmbad befindet sich ein großer Parkplatz. Auch mit dem öffentlichen Nahverkehr ist das Bad gut zu erreichen – der Bahnhof befindet sich in der Nähe
7. Änderung der Entgeltordnung
zur Erhebung von Nutzungsentgelten für das Schwimmbad Plaue
(7. Änderung der Nutzungsentgeltordnung Schwimmbad)
Aufgrund des § 3 der Bade- und Benutzungsordnung für das Schwimmbad Plaue vom 14.10.1998 in Verbindung mit der Entgeltordnung zur Erhebung von Nutzungsentgelten für das Schwimmbad Plaue vom 14.10.1998, zuletzt geändert durch die 6. Änderung vom 21.06.2022, beschließt der Stadtrat der Stadt Plaue nachfolgende 7. Änderung:
Artikel 1
§ 4 erhält folgende neue Fassung:
§ 4 Höhe der Entgelte
- Für die Benutzung des Schwimmbades Plaue werden folgende Entgelte erhoben:
Eintrittskarten |
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Tageskarten: |
Erwachsene |
3,50 € |
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Ermäßigte |
1,50 € |
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Familien (2 Erwachsene + max. 5 Kinder) |
9,00 € |
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Zehnerkarten: |
Erwachsene |
31,50 € |
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Ermäßigte |
13,50 € |
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Gruppenkarten: |
Erwachsene (ab 10 Personen) je Person |
3,00 € |
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Ermäßigte (ab 10 Personen) je Person |
1,20 € |
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(pro angefangene 10 Personen 1 Betreuer frei) |
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Saisonkarten: |
Erwachsene |
75,00 € |
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Ermäßigte |
45,00 € |
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Spätschwimmen: |
letzte zwei Stunden vor Schließung |
2,00 € |
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letzte Stunde vor Schließung |
1,00 € |
Ermäßigung erhalten
- Kinder und Jugendliche ab 2 bis 18 Jahre,
- Studenten, Schüler und Auszubildende mit gültigem Ausweis,
- Behinderte mit einem amtlichen Schwerbehindertenausweis sowie
- Mitglieder aller Freiwilligen Feuerwehren des Freistaats Thüringen. Der Nachweis erfolgt anhand eines gültigen Ausweises.
Freien Eintritt erhalten
- Kinder unter 2 Jahren,
- eine volljährige Begleitperson von Behinderten mit dem Eintrag „B“ im Schwerbehindertenausweis sowie
- Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren und der Jugendfeuerwehren der Verwaltungsgemeinschaft “Geratal/Plaue“ und der Stadt Plaue. Der Nachweis erfolgt anhand eines gültigen Ausweises.
In Verlust geratene Eintrittskarten werden nicht ersetzt. Die Übertragung von Zehner- und Saisonkarten auf andere Personen ist nicht gestattet und hat ihre Einziehung zur Folge.
- Leihentgelte werden wie folgt festgesetzt:
Leihentgelte |
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Strandkorb (ganztägig): |
5,00 € |
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Liegestuhl (ganztägig): |
1,00 € |
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Sonnenschirm (ganztägig): |
1,00 € |
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Sportgeräte (je Stunde): |
0,50 € |
Die ausgeliehenen Gegenstände sind ordnungsgemäß persönlich wieder abzugeben. Das Übertragen auf andere Personen ist nicht statthaft.
- Für Schwimmkurse und die Abnahme von Schwimmabzeichen werden folgende Entgelte erhoben
Schwimmkurs eine Woche
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80,00 €
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Frühschwimmer (Seepferdchen) Prüfungsgebühr pro Prüfung; Aushändigung Schwimmabzeichen und Urkunde
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5,00 € |
Deutsches Schwimmabzeichen (Bronze / Silber / Gold) Prüfungsgebühr pro Prüfung; Aushändigung Schwimmabzeichen und Urkunde
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15,00 € |
Artikel 2
Diese 7. Änderung der Nutzungsentgeltordnung Schwimmbad tritt am 01.05.2023 in Kraft.
Plaue, den 25.05.2023
Janik
Bürgermeister (Siegel)
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unserem Schwimmbad